Kurz gesagt
Die Testosteronersatztherapie (TRT) gleicht bei Männern mit ärztlich diagnostiziertem, symptomatischem Testosteronmangel (Hypogonadismus) den Hormonspiegel medikamentös aus, meist durch Injektionen, Gele oder Pflaster. Sie ist keine zugelassene Behandlung für einen alterstypischen, aber im Normbereich liegenden Testosteronrückgang ohne gesicherte Mangeldiagnose.
Der Testosteronspiegel sinkt bei Männern im Durchschnitt langsam ab etwa dem 30. bis 40. Lebensjahr. Eine Diagnose des behandlungsbedürftigen Hypogonadismus erfordert nach den einschlägigen Leitlinien sowohl wiederholt gemessene, erniedrigte Testosteronwerte im Blut als auch dazu passende klinische Symptome wie ausgeprägte Erschöpfung, verminderte Libido oder Muskelschwund – ein niedriger Laborwert allein reicht nicht aus.
Bei gesichertem Hypogonadismus zeigen randomisierte kontrollierte Studien am Menschen Verbesserungen bei sexueller Funktion, Knochendichte, Muskelmasse und teils Stimmung. Für Effekte auf harte kardiovaskuläre Endpunkte oder die Lebensspanne bei Männern ohne gesicherten Mangel ist die Studienlage uneinheitlich; einige Studien und Fachgesellschaften mahnen zur Vorsicht bezüglich kardiovaskulärer Risiken bei bestimmten Patientengruppen, weshalb eine sorgfältige individuelle Risikoabwägung notwendig ist.
In Deutschland ist Testosteron in allen Darreichungsformen verschreibungspflichtig und darf nur nach ärztlicher Diagnostik verordnet werden. Eine TRT ohne gesicherten Mangel, etwa allein zur Leistungssteigerung oder „Anti-Aging“, entspricht nicht der zugelassenen Indikation und wird von Fachgesellschaften nicht empfohlen, unter anderem wegen Risiken wie Erythrozytose, Fertilitätseinschränkung und möglicher Beeinflussung der Prostata.
Wichtig zu wissen
- Nur bei gesichertem Hypogonadismus indiziert: erniedrigter Wert plus passende Symptome
- Verbessert bei echtem Mangel nachweislich sexuelle Funktion, Knochendichte, Muskelmasse
- Kardiovaskuläre Langzeitrisiken bei bestimmten Gruppen umstritten – individuelle Abwägung nötig
- In Deutschland verschreibungspflichtig; Einsatz ohne Mangeldiagnose nicht leitliniengerecht